Die Anzahl der Cyber-Attacken nimmt seit Jahren zu. Immer häufiger liest man in Medien oder hört aus der Geschäftswelt von Vorfällen, bei denen Firmennetzwerke gehackt wurden. Die schlechte Nachricht: Auch Hausverwalter können davon betroffen sein. Die gute Nachricht: Wir verraten Ihnen, wie Sie sich davor bestmöglich schützen können.
Grundsätzlich sind Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum über die Teilungserklärung klar voneinander getrennt und geregelt: Das Sondereigentum gehört dem jeweiligen Wohnungseigentümer, dazu zählen z. B. alle Räume hinter einer Wohnungstür oder der dazugehörige Keller. Zum Gemeinschafseigentum zählen alle öffentlich zugänglichen Bereiche, wie z. B. das Treppenhaus, die Tiefgarage, der Fahrstuhl oder der Fahrradkeller. Hausverwalter sind rein vertraglich meist nur zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums berechtigt – und genau das kann im Fall des Falles zu kostspieligen Konflikten führen.