Cyber-Attacken: Jetzt mit INCON verlässlich vor Folgekosten schützen
Digitalisierung
Cyber-Attacken: Jetzt mit INCON verlässlich vor Folgekosten schützen

Die Anzahl der Cyber-Attacken nimmt seit Jahren zu. Immer häufiger liest man in Medien oder hört aus der Geschäftswelt von Vorfällen, bei denen Firmennetzwerke gehackt wurden. Die schlechte Nachricht: Auch Hausverwalter können davon betroffen sein. Die gute Nachricht: Wir verraten Ihnen, wie Sie sich davor bestmöglich schützen können.

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Rechtliches
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Hier müssen Hausverwalter aufpassen

Grundsätzlich sind Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum über die Teilungserklärung klar voneinander getrennt und geregelt: Das Sondereigentum gehört dem jeweiligen Wohnungseigentümer, dazu zählen z. B. alle Räume hinter einer Wohnungstür oder der dazugehörige Keller. Zum Gemeinschafseigentum zählen alle öffentlich zugänglichen Bereiche, wie z. B. das Treppenhaus, die Tiefgarage, der Fahrstuhl oder der Fahrradkeller. Hausverwalter sind rein vertraglich meist nur zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums berechtigt – und genau das kann im Fall des Falles zu kostspieligen Konflikten führen.

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Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Hier müssen Hausverwalter aufpassen