Am 16.09.2022 wurde die Thematik des Selbstbehaltes in der Wohngebäudeversicherung nun endgültig höchstrichterlich entschieden: BGH, Urteil v. 16.9.2022, V ZR 69/21
Wenn es um Versicherungen und Policen geht, stehen für Hausverwalter die Wünsche ihrer Wohnungseigentümer an erster Stelle. Dabei geraten oft die eigenen Bedürfnisse in den Hintergrund: Viele Immobilienverwaltungen sind nur unzureichend gegen geschäftliche Risiken versichert. Mit dem kostenfreien INCON Firmen-Versicherungs-Check können Sie jetzt auch bei Ihren eigenen Versicherungen auf Nummer sicher gehen und so immer auf der sicheren Seite sein.
Grundsätzlich sind Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum über die Teilungserklärung klar voneinander getrennt und geregelt: Das Sondereigentum gehört dem jeweiligen Wohnungseigentümer, dazu zählen z. B. alle Räume hinter einer Wohnungstür oder der dazugehörige Keller. Zum Gemeinschafseigentum zählen alle öffentlich zugänglichen Bereiche, wie z. B. das Treppenhaus, die Tiefgarage, der Fahrstuhl oder der Fahrradkeller. Hausverwalter sind rein vertraglich meist nur zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums berechtigt – und genau das kann im Fall des Falles zu kostspieligen Konflikten führen.
Die Anzahl der Cyber-Attacken nimmt seit Jahren zu. Immer häufiger liest man in Medien oder hört aus der Geschäftswelt von Vorfällen, bei denen Firmennetzwerke gehackt wurden. Die schlechte Nachricht: Auch Hausverwalter können davon betroffen sein. Die gute Nachricht: Wir verraten Ihnen, wie Sie sich davor bestmöglich schützen können.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet seit 1951 den rechtlichen Rahmen zur Verwaltung von Wohneigentum. Nach einer ersten Neuerung in 2007 haben sich mit der WEG-Reform Ende 2020 wieder einige Dinge geändert. Insgesamt hat diese Reform die Verwaltung von Wohneigentum für Hausverwaltungen vereinfacht. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten. Wir verraten Ihnen, auf welche Punkte es genau ankommt.
Die Aufgaben eines Hausverwalters sind ebenso vielfältig wie herausfordernd. Insbesondere beim Schadenmanagement muss alles möglichst schnell und effizient laufen: Mieter und Eigentümer informieren, Handwerker koordinieren, die Leistungen der Gewerke überprüfen und abrechnen, die Versicherung verständigen – das kann viel Zeit und Nerven kosten. Wenn sich dann auch noch mehrere Mitarbeiter von verschiedenen Standorten abstimmen müssen, kann man sich schnell verzetteln. Die Lösung ist ein digitalisiertes Schadenmanagement. Dessen Einführung will Schritt für Schritt gut geplant sein. Als spezialisierter Versicherungsmakler für Hausverwaltungen kann INCON diesen Prozess gezielt begleiten.