Betriebshaftpflicht

Personenschäden
Sachschäden
(auch an den von Ihnen verwalteten Immobilien)
Vermögensfolgeschäden nach einem Personen-/Sachschaden

Objektschadendeckung, die für Verwalter besonders wichtig ist

Keine reine Bürohaftpflicht, sondern viel mehr

Inkl. Klauseln, wie z.B. Hausmeistertätigkeiten & Schlüsselverlust

Was ist versichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden Hausverwalter. 

Auch die Tatsache, dass der Gesetzgeber die Betriebshaftpflichtversicherung nicht als Pflichtvertrag deklariert hat, ändert daran nichts. 

Auch hier gilt: Betriebshaftpflichtversicherungen haben ihre Tücken, die Sie meistens erst im Schadenfall bemerken. 

Haben Sie an die korrekte Meldung der Mitarbeiter, Reinigungskräfte und Hausmeister gedacht? 

Und sind denn Ihre Tätigkeiten am und im Verwaltungsobjekt überhaupt mitversichert? 

Und warum spricht der Versicherer plötzlich von einer Bürohaftpflicht? 

Die meldepflichtigen Grundlagen Ihres Vertrages und die Klauseln, die eingeschlossen sein sollten, prüfen wir gerne für Sie.