Vermögensschadenhaftpflicht

Der Haftpflichtvertrag stellt die wichtigste und mit Abstand schadenträchtigste Versicherungsgrundlage für jeden Hausverwalter dar! Wir reden also über die
Sicherung Ihrer Existenz.

Persönliche Betreuung im Schadenfall durch die INCON-Geschäftsführung

Umfangreiche Rahmenverträge mit ständiger Anpassung an gesetzliche Änderungen

Einfache Prämienberechnung nach Unternehmensumsatz

Was ist versichert?

Nehmen Sie sich die nötige Zeit, um genau diesen Vertrag prüfen zu lassen und um wirklich alle wichtigen Klauseln mitversichert zu haben.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Immobilienverwalter seit 2018 Pflicht – doch die vom Gesetzgeber vorgegebenen Inhalte sind so uneindeutig, dass Sie sich nicht auf diesen Regularien „ausruhen“ können.

Mit der Pflichtversicherungssumme von 500.000 € pro Schadenfall dürften zwar ca. 90 Prozent aller Verwalter gut ausgesorgt haben, dennoch empfehlen wir auch zum Thema Versicherungssumme, eine genaue Prüfung vornehmen zu lassen, ob diese Summe für Ihr Unternehmen ausreicht. 

Noch viel entscheidender im einzelnen Schadenfall sind jedoch die Ausschlussparagraphen und die mitversicherten Klauseln. Diese finden Sie entweder direkt auf Ihrem Versicherungsschein und/oder versteckt in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Diese Prüfung umfasst mehr als 30 Ausschlüsse, Einschlüsse und Klauseln, die für die Abwicklung eines Schadenfalles von großer Bedeutung sein können. 

Keine Sorge, Sie müssen diese Vertragswerke nicht selbst durchforsten – das übernimmt die INCON gerne völlig kostenfrei und unverbindlich für Sie. Ein übersichtlicher Vergleich Ihres aktuellen Vertrages mit unseren Rahmenverträgen macht es Ihnen leicht: In fünf Minuten haben Sie den Überblick, wo Sie stehen und ob Sie etwas ändern sollten. 

Und was passiert im Schadenfall?

Auch wenn wir Ihnen wünschen, dass Sie nie ein Schadenfall ereilt, möchten wir Ihnen schon heute unsere Unterstützung anbieten. 

Denn der Versicherer ist bei der Prüfung der Haftungsfrage und der Deckungsfrage oft sehr penibel. Zudem legen die Juristen in den Schadenabteilungen die Bedingungswerke meist „im Sinne des Versicherers“ aus. 

Und wie genau soll man auf die verwirrenden Fragen des Versicherers richtig antworten? 

Genau in diesem Fall benötigen Sie loyale Unterstützung, die wir Ihnen als Versicherungsprofi einerseits und als Spezialist für die Immobilienwirtschaft andererseits bieten können. 

UNS können Sie alles sagen, was es zu sagen gibt … 

Und die Korrespondenz mit dem Versicherer erledigen wir für Sie.