FAQ

Sie haben Fragen?
Hier finden Sie Antworten!

Wer fragt, gewinnt – vielleicht bald ja schon einen starken Versicherungspartner. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um unsere Leistungen und Services.

Häufig gestellte Fragen zum Schadenmanagement

Direkt nach Ihrer Schadenmeldung kontaktieren wir telefonisch alle vom Schaden betroffenen Personen, zum Beispiel Eigentümer und Mieter. Anschließend erhalten Sie einen detaillierten Ablaufplan zur Schadenbearbeitung sowie die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners.
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Zu Beginn des Schadenmanagements klären wir gemeinsam mit Ihnen, welche Firmen für die jeweiligen Gewerke und Objekte beauftragt werden sollen. Wir übernehmen die Einholung von Angeboten, die Beauftragung der Firmen, koordinieren die Abläufe und steuern alle Schritte zur Schadenbeseitigung und Wiederherstellung.
Sie erhalten die komplette Schadenakte digital, sodass Sie jederzeit den aktuellen Status der Schadenbehebung im INCON-Portal einsehen können. Sofern vorhanden, integrieren wir Ihr genutztes CRM-System ( z.B. casavi, DOMUS CRM, etg24, facilioo, idwell) über Schnittstellen, damit Sie alle Informationen und Prozesse zur Schadenabwicklung direkt in Ihrem CRM einsehen können.
Darüber hinaus steht Ihnen Ihr persönlicher Schadenmanager für Rückfragen zur Seite.

Für eine Schadenmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Fotos des Schadens
  • Ggf. Rechnungen für Notreparaturen
  • Eine genaue Schilderung des Schadenhergangs inkl. Schadentag
  • Kontaktdaten eines Ansprechpartners für Rückfragen
Die Dauer der Schadenbearbeitung hängt von vielen Faktoren ab, wie der Anzahl betroffener Wohnungen und Gewerke, dem Schadenumfang, Kapazitäten der Sanierer, der Notwendigkeit von Sachverständigen oder Verzögerungen seitens der Versicherer.
Die Auswahl von Sanierern oder Handwerkern obliegt immer der Hausverwaltung – INCON nimmt hier keine Vorgaben vor.
Auf Wunsch empfehlen wir jedoch gerne passende Dienstleister aus unserem Netzwerk. Bitte beachten Sie, dass zukünftig Versicherer vermehrt eigene Handwerkernetzwerke anbieten, um Kosten für das Objekt zu optimieren.

Häufig gestellte Versicherungsfragen

Beim Unterversicherungsverzicht im Wohneinheitenmodell wird sichergestellt, dass im Schadenfall kein Abzug wegen einer zu niedrig bemessenen Versicherungssumme vorgenommen wird – vorausgesetzt, die Anzahl der Wohneinheiten und/oder Gewerbeeinheiten wurde korrekt dokumentiert.

Das bedeutet: Im Falle eines Totalschadens wird der Wiederaufbau des Gebäudes zum ortsüblichen Neubauwert nach den ursprünglichen Plänen versichert.

Der Unterversicherungsverzicht ist im Versicherungsschein dokumentiert, sodass Versicherte vor finanziellen Nachteilen geschützt sind.
Der Nichteinbau vorgeschriebener Rauchwarnmelder wäre eine Obliegenheitsverletzung gemäß der Wohngebäude-Versicherungsbedingungen. Der Versicherer hätte daher das Recht, im Falle einer solchen Obliegenheitsverletzung die Schadenzahlung zu kürzen (Quotelung). Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass der Schaden / die Schadenhöhe im kausalen Zusammenhang mit dem nicht eingebauten Rauchwarnmelder steht.
Sollte der Versicherer einen Schaden ablehnen, prüfen wir bei INCON zunächst, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist oder ob eine andere Versicherung (z. B. Hausrat- oder Betriebsinhaltsversicherung) für den Schaden aufkommt.
Ist die Ablehnung rechtens, muss durch die Hausverwaltung geklärt werden, wer für die Kosten aufkommt – abhängig davon, ob es sich um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum handelt.
Die Rechte gegenüber dem Versicherer bei Streitfällen hängen vom konkreten Fall ab. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Vorstandsbeschwerde: Eine Beschwerde direkt beim Vorstand des Versicherers einreichen.
Deckungsklage: Rechtliche Schritte einleiten, um die Versicherungsleistung einzufordern.
Ombudsmann: Den kostenlosen Schlichtungsservice des Versicherungsombudsmanns nutzen. Telefonisch erreichen Sie den Service unter 0800 3696000.
Für die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und Gebäude sind folgende Versicherungen erforderlich bzw. empfehlenswert:
  • Wohngebäudeversicherung inkl. Elementarschadendeckung (z. B. bei Überschwemmungen)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zum Schutz bei Haftungsansprüchen Dritter
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Beiräte
  • WEG-Rechtsschutzversicherung (optional, je nach Bedarf)
  • Bei Baumaßnahmen wie Umbau, Anbau oder Sanierungen:
    Bauleistungsversicherung
    Bauherrenhaftpflichtversicherung

Zusätzlich zu den grundlegenden Versicherungen können folgende Policen unter bestimmten Umständen sinnvoll sein:

  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Besonders wichtig bei Heizöl- oder Tankanlagen.
  • Haustechnikversicherung: Für Schäden an technischen Anlagen wie Heizungen oder Aufzügen.
  • Glasversicherung: Für Schäden an Fenstern, Türen oder sonstigen Glasflächen.

Elementarschadenversicherung:
Wir empfehlen dringend, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen oder diese Deckung in die Wohngebäudeversicherung zu integrieren, um sich vor Risiken wie Überschwemmungen oder Starkregen zu schützen.

Die Notwendigkeit von Zusatzversicherungen hängt von der individuellen Situation der Liegenschaft ab. Sprechen Sie uns gern an, um den Bedarf zu klären.