Zum 01.01.2026 steigen die Prämien in der Wohngebäudeversicherung erneut – und diesmal voraussichtlich für nahezu alle Gebäude und Eigentümer, unabhängig vom Versicherer. Die folgenden Informationen helfen Ihnen, die Hintergründe zu verstehen und die nächsten Schritte gegenüber Eigentümern fundiert zu kommunizieren.
Wie kommt die Prämienerhöhung 2026 zustande?
(1) Baupreisindex: +4,21 % zum 01.01.2026
Der maßgebliche Baupreisindex für Wohngebäude steigt zum 01.01.2026 um 4,21 %. Da die meisten Gebäudeversicherungen eine gleitende Neuwertversicherung verwenden, geben die Versicherer diese Indexanpassung jährlich weiter.
Zum Vergleich:
- 2025: ca. +2,5 %
- 2024: ca. +7,5 %
Die Indexanpassung basiert auf:
- Baupreisindex für Wohngebäude
- Tariflohnindex Baugewerbe des Statistischen Bundesamtes.
(2) Beitragsanpassungsklausel (BAK) +5 bis +30 % möglich
Da der Baupreisindex die realen Schadenkosten nicht mehr vollständig abbildet, nehmen viele Versicherer zusätzlich BAK-Erhöhungen vor – teils auch bei schadenfreien Objekten. Je nach Versicherer und Prämienniveau sind 5–30 % möglich.
(3) Steigende Schadenaufwendungen
Die Schadenentwicklung wirkt weiter preistreibend:
- Leitungswasser: durchschnittlicher Schaden steigt von € 3.000 (2020) auf € 4.500 (2025) (+50 %)
- Sturm / Überschwemmung: weiterhin hohes Niveau
- Extremwettereignisse, wie Sturm/Hagel, Starkregen und Überschwemmungen: weiterhin vermehrtes Eintreten mit enormen Auswirkungen
Wie können Verwaltungen & Eigentümer reagieren?
(1) Kein Sonderkündigungsrecht durch Indexanpassung
Die reine Erhöhung des Baupreisindexes führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht – da gleichzeitig der Versicherungswert steigt und die Leistung im Schadenfall angepasst wird. Ein Widerspruch gegen die Indexanpassung ist möglich, aber nicht empfehlenswert:
Gefahr der Unterversicherung, da der gleitende Neuwert entfällt.
Gefahr der Unterversicherung, da der gleitende Neuwert entfällt.
(2) Sonderkündigungsrecht besteht bei BAK-Erhöhung
Nimmt der Versicherer zusätzliche Beitragsanpassungen über den Baupreisindex hinaus vor (z. B. aufgrund gestiegener Schadenkosten), entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.
(3) Vertragswechsel – jetzt oder später?
Da nahezu alle Versicherer den Baupreisindex und BAK anpassen, bringt ein schneller Wechsel 2025/2026 meist keinen Vorteil.
Gut zu wissen
Die Hinweise zu Baupreisindex und BAK erhalten Eigentümer – je nach Versicherer –
- gemeinsam mit der Beitragsrechnung oder in
- separaten Schreiben.
Unsere Empfehlung:
2026 abwarten, Beitragsrechnungen vergleichen und erst dann fundiert entscheiden.