E-Autos & Brandschutz in Tiefgaragen

Versicherung, Haftung und Recht (Stand Juni 2025)


Mit der steigenden Zahl an Elektrofahrzeugen wächst auch die Diskussion um die Sicherheit in Tiefgaragen –
insbesondere in Bezug auf Brandgefahren und Haftungsfragen. Doch was sagen Versicherer, Rechtsprechung
und Feuerwehrverbände? Dieses Infoblatt liefert eine kompakte Übersicht.

Brandrisiken von E-Autos

  • Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) stellt klar, dass kein erhöhtes Brandrisiko bei E Autos im Vergleich zu Verbrennern besteht – im Gegenteil: Verbrenner haben durch brennbare Kraftstoffe sogar eine höhere Brandlast.
  • Auch Allianz, VHV, ADAC und Dekra bestätigen: keine erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr – selbst nach Unfällen ist das Risiko vergleichbar.
  • Feuerwehren bewerten E-Auto-Brände als löschtechnisch anspruchsvoller (z. B. großer Wasserbedarf, Löschlanzen), aber nicht gefährlicher als bei Verbrennungsmotoren.

Parkverbot in Tiefgaragen ist nicht gerechtfertigt

  • Ein generelles Parkverbot in Tiefgaragen für E-Fahrzeuge ist weder notwendig noch versicherungstechnisch begründet – so die Einschätzung des GDV bereits 2021.
  • Das Amtsgericht Wiesbaden (04.02.2022, Az. 92 C 2541/21) urteilte, dass eine Eigentümergemeinschaft nicht pauschal das Abstellen von E Autos untersagen darf – ein solches Fahrverbot sei unverhältnismäßig.

Haftung im Brandfall

  • Verursacherprinzip: Egal ob E Auto oder Verbrenner: Haftung trägt stets der Fahrzeugeigentümer.
  • Schadenregulierung erfolgt in der Regel über die Gebäudeversicherung.
  • Diese prüft dann mögliche Regressansprüche:
    → gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters oder
    → bei technischen Mängeln (z.B. Wallboxen) ggf. gegenüber dem Hersteller der Ladetechnik.

Lagerung in Tiefgaragen – rechtliche Vorgaben

  • Die Lagerung von Gegenständen ist in Tiefgaragen nur gestattet, wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen.
  • Konkrete Regelungen finden sich in den Landesbauordnungen der Bundesländer.

Fazit

  • Versicherer in Deutschland sehen kein erhöhtes Risiko durch E-Autos in Tiefgaragen.
  • Parkverbote sind statistisch, rechtlich und versicherungstechnisch nicht gerechtfertigt.
  • Entscheidend ist der bauliche und technische Brandschutz der Tiefgarage (z. B. Sprinkler, Belüftung) – nicht der Antrieb.