Mit der steigenden Zahl an Elektrofahrzeugen wächst auch die Diskussion um die Sicherheit in Tiefgaragen –
insbesondere in Bezug auf Brandgefahren und Haftungsfragen. Doch was sagen Versicherer, Rechtsprechung
und Feuerwehrverbände? Dieses Infoblatt liefert eine kompakte Übersicht.
Brandrisiken von E-Autos
- Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) stellt klar, dass kein erhöhtes Brandrisiko bei E Autos im Vergleich zu Verbrennern besteht – im Gegenteil: Verbrenner haben durch brennbare Kraftstoffe sogar eine höhere Brandlast.
- Auch Allianz, VHV, ADAC und Dekra bestätigen: keine erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr – selbst nach Unfällen ist das Risiko vergleichbar.
- Feuerwehren bewerten E-Auto-Brände als löschtechnisch anspruchsvoller (z. B. großer Wasserbedarf, Löschlanzen), aber nicht gefährlicher als bei Verbrennungsmotoren.
Parkverbot in Tiefgaragen ist nicht gerechtfertigt
- Ein generelles Parkverbot in Tiefgaragen für E-Fahrzeuge ist weder notwendig noch versicherungstechnisch begründet – so die Einschätzung des GDV bereits 2021.
- Das Amtsgericht Wiesbaden (04.02.2022, Az. 92 C 2541/21) urteilte, dass eine Eigentümergemeinschaft nicht pauschal das Abstellen von E Autos untersagen darf – ein solches Fahrverbot sei unverhältnismäßig.
Haftung im Brandfall
- Verursacherprinzip: Egal ob E Auto oder Verbrenner: Haftung trägt stets der Fahrzeugeigentümer.
- Schadenregulierung erfolgt in der Regel über die Gebäudeversicherung.
- Diese prüft dann mögliche Regressansprüche:
→ gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters oder
→ bei technischen Mängeln (z.B. Wallboxen) ggf. gegenüber dem Hersteller der Ladetechnik.
Lagerung in Tiefgaragen – rechtliche Vorgaben
- Die Lagerung von Gegenständen ist in Tiefgaragen nur gestattet, wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen.
- Konkrete Regelungen finden sich in den Landesbauordnungen der Bundesländer.
Fazit
- Versicherer in Deutschland sehen kein erhöhtes Risiko durch E-Autos in Tiefgaragen.
- Parkverbote sind statistisch, rechtlich und versicherungstechnisch nicht gerechtfertigt.
- Entscheidend ist der bauliche und technische Brandschutz der Tiefgarage (z. B. Sprinkler, Belüftung) – nicht der Antrieb.