Was bedeutet Überschwemmung im Sinne
der Versicherungsbedingungen?
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des
Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächen-
wasser durch:
Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächen-
wasser durch:
- Ausuferung von oberirdischen (fließenden oder stehenden) Gewässern
- Witterungsniederschläge
- Rückstau in wasserführenden Systemen. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
- Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von 1. oder 2.
Besondere Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Als vertraglich vereinbarte Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer:
- Etwaige Auflagen des Baugenehmigungsbescheides sowie einzelne Verordnungen von Kommunen zu beachten (z. B. Entwässerungssatzung).
- Sicherungsvorrichtungen gegen Rückstau wie z. B. Rückstauklappen, Rückstauventile, Hebeanlage funktionstüchtig zu halten.
Was ist versichert?
- Überschwemmung/Rückstau,
- auch durch Starkregen
- Erdbeben
- Erdfall
- Erdrutsch
- Lawinen
- Schneedruck
- Vulkanausbruch
Sind Sie unsicher, ob sie umfassend und mit ausreichender Deckungssumme abgesichert sind oder benötigen ein Angebot? Als Spezialist sind wir gerne für Sie da!
TIPP:
INCON übernimmt für Sie kostenfrei die Schadenabwicklung. Wir koordinieren die Schadenbehebung einschließlich der Steuerung von Handwerkern und der Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Versicherungen.