Elementarschadenversicherung

Wichtige Informationen für Verwalter und Eigentümer

Was bedeutet Überschwemmung im Sinne
der Versicherungsbedingungen?

Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des
Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächen-
wasser durch:
  • Ausuferung von oberirdischen (fließenden oder stehenden) Gewässern
  • Witterungsniederschläge
  • Rückstau in wasserführenden Systemen. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
  • Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von 1. oder 2.

Besondere Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Als vertraglich vereinbarte Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer:
  • Etwaige Auflagen des Baugenehmigungsbescheides sowie einzelne Verordnungen von Kommunen zu beachten (z. B. Entwässerungssatzung).
  • Sicherungsvorrichtungen gegen Rückstau wie z. B. Rückstauklappen, Rückstauventile, Hebeanlage funktionstüchtig zu halten.
Was ist versichert?
  • Überschwemmung/Rückstau,
  • auch durch Starkregen
  • Erdbeben
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Lawinen
  • Schneedruck
  • Vulkanausbruch
Sind Sie unsicher, ob sie umfassend und mit ausreichender Deckungssumme abgesichert sind oder benötigen ein Angebot? Als Spezialist sind wir gerne für Sie da!

TIPP:
INCON übernimmt für Sie kostenfrei die Schadenabwicklung. Wir koordinieren die Schadenbehebung einschließlich der Steuerung von Handwerkern und der Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Versicherungen.