Haustechnik richtig abgesichert

Die wichtigsten Informationen zur Absicherung der Haustechnik.
Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist für Wohnungseigentümer heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Doch die besonderen Gefahren für die Haustechnik – außerhalb von Feuer,- Leitungswasser oder- Überschwemmungsrisiken – sind vielen Eigentümern unbekannt.

Welche Schäden sind unter anderem über die Haustechnik-Versicherung gedeckt?

  • Unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden)
  • Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl oder Einbruch-Diebstahl (nicht bei allen Versicherern)
  • Sachschäden durch Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit
  • Sachschäden durch Vorsatz Dritter
  • Sachschäden durch Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Sachschäden durch Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Sachschäden durch Frost oder Eisgang

Welche Gebäudebestandteile und -anlagen gehören unter anderem zu den versicherten Sachen?

  • Heizungsanlagen, Kesselanlagen, Pumpen, Luft- und Erdwärmepumpen. Blockheizkraftwerke
  • Personenaufzüge
  • Klimatechnik, Geräte zur Wasseraufbereitung
  • Steuerungs- und Regelungstechnik für haustechnische Anlagen, Gebäudesicherungstechnik

Gilt eine Photovoltaikanlage als mitversichert?

Diese kann bei bestimmten Versicherern eingeschlossen oder über eine spezielle Photovoltaik-Versicherung abgesichert werden.

Über welchen Vertrag kann die Haustechnik abgesichert werden?

  • Durch Einschluss in den bestehenden Wohngebäudevertrag. Dies bietet aber nicht jeder Versicherer an.
  • Durch Abschluss eines separaten Haustechnik-Vertrages.
Sie haben Fragen oder möchten prüfen, ob die Haustechnik in Ihren Verträgen abgesichert ist? Wir beraten Sie kompetent und unabhängig.