Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist für Wohnungseigentümer heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Doch die besonderen Gefahren für die Haustechnik – außerhalb von Feuer,- Leitungswasser oder- Überschwemmungsrisiken – sind vielen Eigentümern unbekannt.
Welche Schäden sind unter anderem über die Haustechnik-Versicherung gedeckt?
- Unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschaden)
- Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl oder Einbruch-Diebstahl (nicht bei allen Versicherern)
- Sachschäden durch Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit
- Sachschäden durch Vorsatz Dritter
- Sachschäden durch Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Sachschäden durch Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Sachschäden durch Frost oder Eisgang
Welche Gebäudebestandteile und -anlagen gehören unter anderem zu den versicherten Sachen?
- Heizungsanlagen, Kesselanlagen, Pumpen, Luft- und Erdwärmepumpen. Blockheizkraftwerke
- Personenaufzüge
- Klimatechnik, Geräte zur Wasseraufbereitung
- Steuerungs- und Regelungstechnik für haustechnische Anlagen, Gebäudesicherungstechnik
Gilt eine Photovoltaikanlage als mitversichert?
Diese kann bei bestimmten Versicherern eingeschlossen oder über eine spezielle Photovoltaik-Versicherung abgesichert werden.
Über welchen Vertrag kann die Haustechnik abgesichert werden?
- Durch Einschluss in den bestehenden Wohngebäudevertrag. Dies bietet aber nicht jeder Versicherer an.
- Durch Abschluss eines separaten Haustechnik-Vertrages.
Sie haben Fragen oder möchten prüfen, ob die Haustechnik in Ihren Verträgen abgesichert ist? Wir beraten Sie kompetent und unabhängig.