Photovoltaik- und Solaranlagen liegen aufgrund der Energie- und Wärmewende voll im Trend.
Maßnahmen zur Installation dieser Anlagen sind immer durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zu beschließen.
Wer haftet aus dem Betreiben von Photovoltaik – und Solaranlagen?
„Wer anschafft, der haftet.“ –
Die Haftung liegt somit bei der WEG
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Wie kann man sich gegen die Haftung aus dem Betreiben von Photovoltaik – und
Solaranlagen versichern?
- WEG: Einschluss in die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
SACHVERSICHERUNG
Wie kann man sich gegen Sachschäden an Photovoltaik – und Solaranlagen versichern?
- WEG: Einschluss in die Wohngebäudeversicherung
ACHTUNG! Die Installation von Photovoltaik- und Solaranlagen müssen dem Versicherer angezeigt werden!
- Einschränkungen bzgl. Größe und Leistung sind je Versicherer unterschiedlich; teilweise ist ein separater Versicherungs-Baustein notwendig (Bsp. Sparkassenversicherung)
- Ein Ertragsausfall der Photovoltaikanlage ist nur über eine separate Photovoltaikversicherung möglich.
Empfehlung der INCON
Es sollte immer eine separate Versicherung abgeschlossen werden, da hierüber auch zusätzliche Gefahren (außer Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) mitversichert sind.