Vertrauensschaden

Vermögensschäden am dem von Ihnen verwalteten WEGs durch kriminelle Handlungen Dritter

Persönliche Betreuung durch die INCON-Geschäftsführung

Hervorragende Prämie durch Bündelung im Rahmenvertrag

Mitversicherung des Verwalters selbst

Was ist versichert?

Die großen Berufsverbände der Immobilienwirtschaft leben es vor: Jedes Mitglied ist automatisch gegen das Risiko des Vertrauensschadens mitversichert. 

Dies sagt alles, wenn es um die Bedeutung dieser Absicherung geht.

Fingierte Rechnungen, Bargeldabhebungen von WEG-Konten, jahrelange Fehlüberweisungen von WEG-Konten und gezielte Verschleierung durch gefälschte Kontoauszüge – das ist nur ein Auszug aus dem Repertoire von Kriminellen, die leider in den betroffenen Unternehmen meist zum Mitarbeiterkreis gehören. 

Das Entsetzen ist groß und niemand hätte das jemals geahnt …

Fakt ist jedoch, dass Sie als Immobilienverwalter zum Ersatz des Schadens an dem von Ihnen verwalteten WEGen verpflichtet sind. Die Schadenhöhen sind schockierend, denn meist werden solche Vergehen erst spät bemerkt. 

Hier kann Ihnen Ihre Vermögensschadenhaftpflicht nicht helfen, denn diese schließt Vorsatz grundsätzlich aus.

Die Vertrauensschadenversicherung ist genau für dieses Schadenszenario da – und wird schon heute, insbesondere bei größeren Wohnanlagen, im Zuge einer neuen Verwalterbestellung als Grundvoraussetzung gefordert.

Die Bedingungswerke sind von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich, ebenso die Prämien. Daher empfehlen wir Ihnen, sich ein Angebot mit einer Leistungsübersicht von uns erstellen zu lassen, selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. 

Im Schadenfall brauchen Sie schnelle und unbürokratische Hilfe, denn die Eigentümer wollen ihr Geld zurück!

Unsere Geschäftsleitung steht Ihnen hierfür persönlich zur Verfügung, denn jetzt sind Diskretion und Feingefühl sowie schnelles Handeln gefragt.